Was genau ist eine private Arbeitsvermittlung?
Eine private Arbeitsvermittlung richtet sich an Arbeitsuchende, die eine professionelle und individuelle Unterstützung wünschen, um so zu einem neuen interessanten Arbeitsplatz zu kommen. Zudem
unterstützen private Arbeitsvermittler die Bemühungen der Arbeitsagenturen und Jobbörsen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wenn sie in deren Auftrag tätig werden. Private Arbeitsvermittler
bieten ihre Dienstleistung sowohl Unternehmen, Arbeitsuchenden und bei Bedarf auch den Arbeitsagenturen gleichermaßen an.
Darüber hinaus können private Arbeitsvermittler Unternehmen dahingehend unterstützen ihre offenen Stellen schneller, gezielter wie auch kostengünstiger und unter geringerem Zeitaufwand mit den
geeigneten Mitarbeitern zu besetzen.
Arbeitsvermittler oder Zeitarbeitsfirma - ist doch dasselbe.
Nein, eine private Arbeitsvermittlung vermittelt lediglich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Aber
Mit einer Zeitarbeitsfirma geht man ein direktes Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitsvertrag kommt zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer zustande.
Was ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Es handelt sich hierbei um eine Beschäftigung bzw. Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche, bei einem Verdienst von über 400 Euro monatlich. Hierbei müssen Sozialabgaben (Beiträge zur
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) entrichtet werden.
Was genau ist ein Vermittlungsgutschein?
Ein Vermittlungsgutschein ist so gesehen ein Gutschein (zu vergleichen mit einem Verrechnungsscheck), mit dem Sie einen bzw. mehrere private Arbeitsvermittler mit der Suche nach einem
Arbeitsplatz beauftragen können. Der Vermittlungsgutschein beinhaltet einen festen Betrag, ist personalisiert und somit nicht auf andere übertragbar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält
der private Arbeitsvermittler ein Vermittlungshonorar von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Dabei müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden:
Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, bei der eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten und drei Tagen vereinbart wird.
Wer stellt den Vermittlungsgutschein aus?
Den Vermittlungsgutschein bekommen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Abhängig davon wo Sie gemeldet sind.
Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Er /Sie
Ihnen einen Vermittlungsgutschein ausstellt.
Wie lange ist die Gültigkeit eines Vermittlungsgutscheins?
Der Vermittlungsgutschein hat eine Gültigkeit von drei Monaten ab dem Ausstellungsdatum.
Wer kann eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen?
Jeder, der auf Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist. Aber auch jeder Arbeitgeber kann die Dienste in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers ist nicht an einen
Vermittlungsgutschein gebunden.
Ein privater Arbeitsvermittler kann für seine Leistungen ein im Vermittlungsvertrag vorher vereinbartes Vermittlungshonorar in Rechnung stellen. Der Auftraggeber trägt dann die
Kosten.
Ist eine Vermittlung auch ohne Vermittlungsgutschein möglich?
Ja, allerdings ist dann der Auftraggeber für die Kosten der vorher vereinbarten Honorarvereinbarung verantwortlich. Jedoch fallen diese nur bei erfolgreicher Vermittlung an.
Ist ein Vermittlungsvertrag immer notwendig?
Ja, ein Vermittlungsvertrag ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitsuchenden oder Arbeitgeber und der privaten Arbeitsvermittlung nachzuweisen. Im
Vermittlungsvertrag werden zudem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgehalten.
Welche Datenschutzbestimmungen gelten?
Diese sind in dem SGB III festgelegt. Nach § 298 gilt folgendes:
Vermittler dürfen Daten über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsplätze und über Ausbildungssuchende und Arbeitnehmer nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Verrichtung ihrer
Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Sind diese Daten personenbezogen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, dürfen sie nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene
im Einzelfall nach Maßgabe des § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat. Übermittelt der Vermittler diese Daten im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit einer weiteren Person oder
Einrichtung, darf diese sie nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie ihr befugt übermittelt worden sind.
Vom Betroffenen zur Verfügung gestellte Unterlagen sind unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Die übrigen Geschäftsunterlagen des Vermittlers sind nach Abschluss der
Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufzubewahren. Die Verwendung der Geschäftsunterlagen ist zur Kontrolle des Vermittlers durch die zuständigen Behörden sowie zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen des Vermittlers zulässig. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu löschen. Der Betroffene kann nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit Abweichungen von den
Sätzen 1, 3 und 4 gestatten; die Gestattung bedarf der Schriftform.